DentAssec Zahnarzt Assecuranz

Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht

Unterversicherungsverzicht

DentAssec verzichtet auf die marktüblichen Unterversicherungsklauseln, wenn die jährlich abgefragte Anzahl an Behandlungsstühlen und der Anzahl der Praxisinhaber korrekt angegeben wurde. Das erspart Ihnen und uns lästige und zeitintensive Kontrollen und gewährleistet im Schadenfall eine zügige Auszahlung der Entschädigung.

Außerdem verzichten wir auch auf die Auflistung unbeschädigter Sachen. In der Regel hat der Versicherer das Recht, nach einem Schaden eine Inventuraufstellung der beschädigten und unbeschädigten Waren und Einrichtungen von Ihnen zu verlangen. Das ist zeitaufwändig und kann sich vor allem auch nachteilig für Sie auswirken. Denn übersteigt die Summe dieser beiden Werte die Versicherungssumme, liegt Unterversicherung vor. Die Ersatzleistung kann damit anteilig gekürzt werden.

Nicht so bei DentAssec: Abzüge aufgrund von Unterversicherung durch zu geringe Versicherungssummen gibt es nicht.